Allgemeine Geschäftsbedingungen
Taxi & Fahrdienst Müller · Wertheim
Diese Bedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften. Für den Taxiverkehr haben zwingendes Recht und die jeweils anwendbare behördliche Taxitarifordnung Vorrang.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen gelten für die von Taxi & Fahrdienst Müller in Wertheim erbrachten Taxi- und vereinbarten Fahrdienstleistungen, insbesondere sitzende Krankenfahrten, soweit sie wirksam in den jeweiligen Beförderungsvertrag einbezogen sind.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen, die einschlägige Taxitarifordnung sowie behördlich festgesetzte Beförderungsbedingungen gehen diesen AGB vor. Für Fahrten außerhalb des Pflichtfahrbereichs gelten die dort jeweils zulässigen Vereinbarungen.
Wir sind ein eigenständiges Taxiunternehmen und keiner Taxizentrale angeschlossen.
2. Anfrage, Buchung und Vertragsschluss
Fahrtanfragen können insbesondere telefonisch, über unsere Website oder über die von uns angebotenen externen Buchungsdienste gestellt werden. Eine bloße Anfrage ist noch keine verbindliche Zusage einer bestimmten Abholzeit oder Sonderausstattung. Ein Vertrag kommt nach den gesetzlichen Regeln und dem jeweils erkennbaren Buchungsablauf zustande.
Für die Buchung über taxi.de gelten zusätzlich die dort transparent bereitgestellten Nutzungs- und Buchungsbedingungen. taxi.de ist nicht unsere Taxizentrale; der Buchungsdienst ist vom ausführenden Beförderungsunternehmen zu unterscheiden. Maßgeblich ist die im Buchungsablauf ausgewiesene Vertragszuordnung.
Vorbestellte Fahrten werden nach Möglichkeit zum vereinbarten Zeitpunkt durchgeführt. Verkehr, Witterung, Störungen und andere nicht beherrschbare Umstände können zu Verzögerungen führen; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
3. Beförderungspflicht und Durchführung
Im gesetzlich festgelegten Pflichtfahrbereich gilt die Beförderungspflicht nach § 22 und § 47 PBefG unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Die Pflicht zur Beförderung und zulässige Ablehnungsgründe werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Fahrgäste haben berechtigte Sicherheitsanweisungen des Fahrpersonals zu beachten. Wir wählen die Fahrtstrecke nach den einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben.
Die Mitnahme von Gepäck, Hilfsmitteln und Begleitpersonen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, der Sicherheit und den verfügbaren Kapazitäten. Erforderliche besondere Ausstattung ist möglichst bereits bei der Anfrage mitzuteilen.
4. Beförderungsentgelt und Zahlung
Im Pflichtfahrbereich gelten die jeweils verbindlichen behördlichen Taxitarife einschließlich zulässiger Zuschläge. Ein individuell genannter Betrag ersetzt den verbindlichen Taxitarif nur, soweit eine solche Preisvereinbarung rechtlich zulässig ist.
Außerhalb des Pflichtfahrbereichs können Entgelte im gesetzlich zulässigen Umfang vereinbart werden. Gesetzlich erforderliche Genehmigungen oder Anzeigen von Sondervereinbarungen bleiben unberührt.
Soweit die einschlägige Taxitarifordnung es vorsieht, kann eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Fahrpreises verlangt werden. Die angebotenen Zahlungsarten werden bei Buchung oder vor Fahrtantritt mitgeteilt. Auf Wunsch stellen wir einen Beleg nach den geltenden Vorschriften aus.
5. Krankenfahrten und Abrechnung mit Kostenträgern
Krankenfahrten ohne medizinische Betreuung während der Fahrt führen wir im Rahmen unserer jeweiligen Genehmigungen und technischen Möglichkeiten durch. Wir erbringen keine rettungsdienstlichen Leistungen oder qualifizierten Krankentransporte, sofern dies nicht gesondert genehmigt ist.
Ob und in welchem Umfang eine Krankenkasse oder ein anderer Kostenträger die Fahrtkosten übernimmt, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, der Verordnung, gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen und den jeweils geltenden Vereinbarungen. Eine ärztliche Verordnung allein stellt keine verbindliche Zahlungszusage des Kostenträgers dar.
Besteht keine bestätigte Direktabrechnung oder wird eine Kostenübernahme abgelehnt, richtet sich die Zahlungspflicht nach dem mit dem Fahrgast beziehungsweise Auftraggeber geschlossenen Vertrag und den gesetzlichen Regeln. Gesetzliche Eigenanteile und Zuzahlungen bleiben unberührt.
6. Änderungen, Absagen und Nichterscheinen
Bitte teilen Sie Änderungen, Verspätungen und Absagen so früh wie möglich über den für die Buchung verwendeten Kontaktweg mit.
Diese AGB legen keine pauschalen Stornierungs-, Warte- oder Ausfallgebühren fest. Ob im Einzelfall ein Vergütungs- oder Schadensersatzanspruch besteht, richtet sich nach dem anwendbaren Recht, den verbindlichen Tarifbestimmungen und gegebenenfalls einer gesondert wirksam getroffenen Vereinbarung. Gesetzliche Rechte auf Einwendungen und Nachweis eines geringeren Schadens bleiben unberührt.
7. Haftung
Für Schäden haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der zwingenden Regelungen des Personenbeförderungsrechts.
Eine Beschränkung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ist mit diesen AGB nicht verbunden. Sonstige gesetzlich zwingende Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
8. Widerrufsrecht bei Personenbeförderung
Für Verträge über die Beförderung von Personen gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften des § 312 Abs. 2 Nr. 14 BGB. Ein allgemeines gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB besteht für solche Personenbeförderungsverträge grundsätzlich nicht.
Davon zu unterscheiden sind eine rechtzeitige Fahrtabsage, eine einvernehmliche Vertragsaufhebung und sonstige gesetzliche Rechte. Für gesonderte Leistungen, die keine Personenbeförderung darstellen, können andere Regelungen gelten.
9. Externe Buchungsdienste und Kontaktkanäle
Bei einer Buchung über taxi.de gelten für die Nutzung der Plattform deren eigene Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise. Die rechtliche Verantwortung für die von uns ausgeführte Beförderung richtet sich nach dem jeweiligen Beförderungsvertrag und den gesetzlichen Vorschriften.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen und gesetzliche Gerichtsstandsregelungen bleiben unberührt.
Sollte eine einzelne Regelung unwirksam sein, gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt unberührt.
Stand: 18. Oktober 2026