TAXI & FAHRDIENST MÜLLER · WERTHEIM

Krankenfahrten Genehmigung & Kostenübernahme | Taxi Müller

Sitzende Krankenfahrten im Taxi ab Wertheim – persönlich geplant.

Taxi & Fahrdienst Müller – Ihr Ansprechpartner in Wertheim und Main-Tauber-Kreis.

PATIENTENRATGEBER

Verordnung. Genehmigung. Kosten.

Der Ablauf richtet sich nach Behandlung, medizinischer Notwendigkeit und persönlichen Voraussetzungen. Hier finden Sie eine erste Orientierung.

1. Verordnung ausstellen lassen

Sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Praxis über die medizinische Notwendigkeit und Muster 4.

2. Genehmigung klären

Bei bestimmten ambulanten Fahrten reichen Sie die Unterlagen vor Fahrtbeginn bei der Krankenkasse ein.

4. Fahrt vereinbaren

Nach Klärung der Voraussetzungen planen wir Ihre Termine und besprechen die Abrechnung.

Häufige Fragen.

Brauche ich für eine Krankenfahrt eine ärztliche Verordnung?

Für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist bei verordnungsfähigen Fahrten in der Regel eine ärztliche Verordnung der Krankenbeförderung (Muster 4) notwendig. Nicht jede Fahrt zum Arzt ist erstattungsfähig.

Muss die Krankenkasse vorher zustimmen?

Bei ambulanten Serienbehandlungen wie Dialyse sowie bestimmten onkologischen Chemo- und Strahlentherapien ist grundsätzlich eine vorherige Genehmigung erforderlich. Für bestimmte verordnete Taxi- und Mietwagenfahrten bei Pflegegrad 4 oder 5, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung oder Merkzeichen aG, Bl oder H entfällt die vorherige Genehmigung.

Was gilt bei stationären Krankenhausfahrten?

Medizinisch notwendige Fahrten zur vollstationären Krankenhausbehandlung sind grundsätzlich ohne vorherige Genehmigung verordnungsfähig. Es gelten die gesetzlichen Voraussetzungen.

Was kostet die gesetzliche Zuzahlung?

Bei übernahmefähigen Fahrkosten zahlen Versicherte grundsätzlich 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Eine gültige Zuzahlungsbefreiung ist zu berücksichtigen.

Kann Taxi Müller direkt mit der Krankenkasse abrechnen?

Je nach Krankenkasse, verordneter Beförderungsart, Genehmigung und bestehender Abrechnungsvereinbarung ist eine Direktabrechnung möglich. Wir prüfen den Einzelfall mit Ihnen.

Informationen zur Orientierung, keine individuelle Leistungszusage. Maßgeblich sind die aktuelle Krankenbeförderungs-Richtlinie und die Entscheidung Ihrer Krankenkasse.

Offizielle Quellen: G-BA · AOK ·